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Geschrieben von PM am 20. September 2016
Aktuell

Softwarepanne sorgt für falsche Wahlbenachrichtigungen

Stichwahl: Wer innerhalb des neuen Landkreises Göttingen umgezogen ist, muss noch einmal am alten Wohnort wählen – neue Benachrichtigungen sind ungültig

Wie es schon geschrieben steht: Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung ist auch für die Stichwahl gültig – selbst nach einem Umzug innerhalb des künftigen Landkreises. (Foto: Boris Janssen)
Wie es schon geschrieben steht: Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung ist auch für die Stichwahl gültig – selbst nach einem Umzug innerhalb des künftigen Landkreises. (Foto: Boris Janssen)

Am kommenden Sonntag, 25.09.2016, findet die Stichwahl für das Amt des Landrates für den neuen Landkreis Göttingen statt. Rund 268.000 Wählerinnen und Wähler in den jetzigen Landkreisen Göttingen und Osterode am Harz sind wahlberechtigt. Wie die Kommunale Dienste Göttingen AöR (KDG) mitteilte, haben aufgrund eines Softwarefehlers vereinzelt Wahlberechtigte, die nach der Kommunalwahl am 11.09.2016 innerhalb der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz umgezogen sind, nach dem Umzug eine neue Wahlbenachrichtigung erhalten – für die vermeintliche Wahlberechtigung am neuen Wohnort. Diese erneute Wahlbenachrichtigung ist falsch, darauf weist die Kreiswahlleitung hin.

Die Wahlberechtigung besteht ausschließlich am bisherigen Wohnort. Gültig ist die zur Kommunalwahl am 11.09.2016 versandte Wahlbenachrichtigung mit dem darauf verzeichneten Wahlbezirk. Das gilt auch für zwischenzeitlich umgezogene Wählerinnen und Wähler.

 

Betroffene werden persönlich benachrichtigt

Die Kreiswahlleitung hat bereits mit allen Kommunen in den Landkreisen Göttingen und Osterode am Harz Kontakt aufgenommen und die Angelegenheit erörtert. Die Gemeinden, die dem beschriebenen Personenkreis bereits eine erneute Wahlbenachrichtigung übersandt haben, werden die Betroffenen informieren.

„Die Betroffenen müssen unterrichtet sein. Sie müssen ihr Wahlrecht im richtigen Wahlbezirk – am bisherigen Wohnort – ausüben können“, betont Kreiswahlleiterin Marion Zingel. Deshalb werde ausführlich über das Softwareproblem informiert. „Nun kommt es darauf an, dass die Wählerinnen und Wähler in dem Wahlbezirk wählen, der in der Wahlbenachrichtigung zum 11.09.2016 angegeben ist“, führt sie aus.

Bei Zweifeln zur Frage, wo die Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht ausüben können, stehen die Gemeindewahlleitungen für Auskünfte zur Verfügung.


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