Geschrieben von PM/ski am 09. November 2018
Hund angemeldet?
Stadt führt Kontrollen durch
Wer einen Hund hält, muss dies binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden und die Hundesteuer entrichten. Dies tun aber nicht alle Hundebesitzer - zum Schaden der Allgemeinheit und zum Schaden der ehrlichen, steuerzahlenden Hundehalter.
Künftig will die Stadt die Einhaltung der Vorschriften stärker kontrollieren. Bereits im Januar diesen Jahres wurden mit den Grundsteuerbescheiden Info-Blätter verschickt, in denen auf die Pflicht zur Anmeldung hingewiesen wurde. Etliche Nachmeldungen waren die Folge.
Ab Mitte November wird nun eine Hundebestandskontrolle durchgeführt. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hin.
Dabei wird ein Außendienstmitarbeiter der Stadtverwaltung flächendeckend alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet aufsuchen und kontrollieren, ob Hunde gehalten werden, die noch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Jeder, der sich nicht sicher ist, ob die betreffende Person tatsächlich Mitarbeiter der Stadt Bad Lauterberg im Harz ist, kann sich im Zweifelsfall den Dienstausweis zeigen lassen. Der Mitarbeiter weist sich auf Nachfrage gerne aus. Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, da vermehrt Hundehalter ihre Hunde nicht ordnungsgemäß zur Festsetzung der Hundesteuer angemeldet haben, heißt es in der Mitteilung.
Für nachträgliche Anmeldungen von Hunden hat die Stadt im Internet auf ihrer Homepage einen Vordruck ( https://www.badlauterberg.de/leben/rathauswegweiser/formulare/ ) (externer Link) zur Hundesteueranmeldung hinterlegt. Bei Bedarf kann der Vordruck dort heruntergeladen, ausgefüllt und bei der Stadt eingereicht werden.
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