Geschrieben von PM / Boris Janssen am 18. Juni 2016.
Bauartverändernd frisiert
Wenn die Polizei vom „Fahren ohne Fahrerlaubnis durch technische Bauartveränderung“ spricht, was meint sie dann damit? Na klar, da war jemand mit einem frisierten Zweirad unterwegs.
Am frühen Samstagmorgen (18.06.2016) war es wieder soweit: Einer Funkstreife der Polizei Bad Lauterberg fiel in der Wissmannstraße ein etwas hurtiger Motorroller auf. Bei der folgenden Kontrolle stellen die Beamten fest, dass der Roller „technisch so manipuliert ist, dass er eine höhere Geschwindigkeit als technisch vorgesehen fährt.“ Tja, und durch diesen technischen Eingriff wird das Gefährt führerscheinpflichtig. Bloß einen solchen besitzt der 19-jährige Fahrer aus Herzberg nicht. Das macht ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vielleicht auch noch ein paar Euro, denn: Zur Beweissicherung wurde der Roller sichergestellt und wird gegebenenfalls kostenpflichtig untersucht.