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Freitag, 29. März 2024
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Geschrieben von PM Landkreise Göttingen / Northeim am 29. August 2018
Region

Wenn die Afrikanische Schweinepest ausbricht

Übung der Landkreise Northeim und Göttingen im gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrum

Vorbereitung auf die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Lagebesprechung im gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrum der Landkreise Northeim und Göttingen während der Übung. (Foto: Landkreis Northeim/Dirk Niemeyer)
Vorbereitung auf die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Lagebesprechung im gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrum der Landkreise Northeim und Göttingen während der Übung. (Foto: Landkreis Northeim/Dirk Niemeyer)

Noch Anfang des Jahres war sie beinahe täglich in den Schlagzeilen: die Afrikanische Schweinepest (ASP). Mittlerweile aus den Schlagzeilen verschwunden, hat sich die Situation seither keineswegs verbessert. Im Rahmen einer gemeinsamen Übung haben sich die Landkreise Northeim und Göttingen am Dienstag (28.08.2018) mit dem Szenario eines Auftretens in der Region auseinander gesetzt.

Die beiden Landkreise arbeiten bei der Bekämpfung besonders gefährlicher Tierseuchen seit 2006 im gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrum eng zusammen. Seitdem üben die Fachleute beider Landkreise mindestens einmal jährlich die Bewältigung unterschiedlicher Krisenszenarien. Sitz des Krisenzentrums ist in den Schulungsräumen der Feuerwehrtechnischen Zentrale in der Matthias-Grünewald-Straße in Northeim.

 

Seuche bekämpfen, Hausschweine schützen

Das aktuelle Übungsszenario sah den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vor. Unter der fachlichen Leitung von Dr. Thomas Patzelt, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Göttingen, ging es darum, Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche und zum Schutz der Hausschweinbestände zu proben.

An der Übung nahmen etwa 40 Personen teil. Neben Verantwortlichen der Veterinär- und Jagdbehörden beider Landkreise waren sogenannte lokale Fachberater – zu denen unter anderem die Revierinhaber, der Kreisjägermeister sowie Vertreter aus Jagd, Forst und Landwirtschaft zählen – eingebunden.

Das Übungsszenario war vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittesicherheit vorgegeben und sah folgenden Ablauf vor: Im Landkreis Northeim wird erstmals in einem Revier bei einem verendeten Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen. Als Ursache für die ASP-Infektion wird das unachtsame Entsorgen von Verpflegungsabfall vermutet.

 

Umfangreiche Lagebesprechung

Zur Vorbereitung und Durchführung der tierseuchenrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen fand eine Lagebesprechung unter Hinzuziehung der lokalen Fachberater statt, die mit den örtlichen Besonderheiten des Reviers und des Wildschweinebestandes vertraut sind. „Das war eine lebhafte, zielführende und ergebnisorientierte Diskussion mit den lokalen Fachberatern“, berichtete Dr. Patzelt. Drei Übungsziele seien behandelt worden: Festlegung von Restriktionszonen, Suche, Beprobung, Meldung und Bergung von Fallwild sowie jagdliche Maßnahmen in der Pufferzone und im gefährdeten Gebiet.

Die Einrichtung von Restriktionszonen hat unter anderem auf die Bejagung und Verwertung der Wildschweine sowie die Haltung von Hausschweinen erhebliche Auswirkungen. So müssen alle erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden und es gibt auch für nichtinfizierte Wildschweine und deren Fleisch Verbringungsverbote oder Abgabebeschränkungen. Hausschweinehalter müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Außerdem besteht für Schweine ein Verbringungsverbot, Schweinefleisch darf nur eingeschränkt und mit einer Ausnahmegenehmigung verbracht werden.

Die Bergung und Entsorgung von Fallwild ist eine wesentliche Maßnahme zum Schutz vor der Verbreitung der ASP. Das ASP-Virus ist im Boden, sowie im Blut und in den verendeten Tierkörpern lange ansteckungsfähig. Fallwild ist deshalb in allen Restriktionszonen gezielt zu suchen, zu beproben und zu entsorgen. Die Anzahl und Zusammenstellung der Bergeteams von Fallwild unter Beteiligung ortskundiger Jäger, sowie deren technischen Ausstattung und die Hygienemaßnamen, die bei der Bergung zu beachten sind, wurden in der Lagebesprechung erläutert.

Weiterhin wurden jagdliche Maßnahmen zur Verminderung der Wildschweinpopulation in den Restriktionszonen festgelegt. Ziel ist es, eine Seuchenverbreitung innerhalb des Wildschweinbestandes sowie eine Übertragung auf Hausschweine zu verhindern.

 

„Arbeit im Krisenzentrum funktioniert“

„Die Arbeit im Krisenzentrum funktioniert“, stellte Dr. Patzelt im Verlauf der Übung fest. Es gebe vielgestaltige, gute Ansätze für die Lösung der Detailfragen. Im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche könne von einer umfänglichen Beteiligung der Jägerinnen und Jäger und deren aktiver Mitwirkung an den Bekämpfungsmaßnahmen ausgegangen werden. „Der Ausbruch der Tierseuche bedeutet für alle Beteiligten ein große Herausforderung über einen langen Zeitraum“, fasste er seine Eindrücke nachdenklich zusammen.

Die Tierseuchenübung der Landkreise Northeim und Göttingen war Teil einer landesweiten Übung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Jährlich finden solche Übungen zur Bekämpfung von Tierseuchen statt. Sie werden vom LAVES koordiniert und dienen dazu, die festgelegten Alarmpläne zu testen und die Zusammenarbeit der Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene einzuüben. Die Afrikanische Schweinepest war zuletzt im Jahr 2014 thematischer Schwerpunkt der jährlichen Tierseuchenübung.


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