.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung von LauterNEUES erklären Sie sich damit einverstanden.

Donnerstag, 28. März 2024
Login



Geschrieben von Mareike Spillner am 16. August 2017
Vereine und Verbände

Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung

Vereinsjustiziar Andreas Körner referierte bei Haus und Grund auf dem Bismarckturm

Referent Andreas Körner
Referent Andreas Körner
Vereinsvorsitzender Eike Röger bedankt sich bei Andreas Körner
Vereinsvorsitzender Eike Röger bedankt sich bei Andreas Körner


Zwar war am Freitag nun wirklich kein klassisches, sommerliches Grillwetter, aber davon lassen sich Harzer bekanntlich nicht unterkriegen: Die Versammlung des Vereins Haus und Grund Bad Lauterberg am Freitagabend (11.8.17) auf dem Bismarckturm war trotz Nieselregens und aufziehenden Nebels sehr gut besucht. Denn neben dem Grillbuffet lockte ein interessanter Vortrag. Über die aktuelle Rechtsprechung konnte Vereinsjustiziar Andreas Körner etwa 75 anwesende Mitglieder über die neusten Entwicklungen in den Bereichen Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen und Kündigungsgründe informieren. Manche der Gäste mussten sogar auf die mit Heizpilzen ausgerüstete Terrasse ausweichen. Von dem Vereinsvorsitzenden Eike Röger auf seine Kandidatur für den niedersächsischen Landtag angesprochen, stellte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Andreas Körner bestimmt fest: „Haus und Grund ist ein wichtiger Verein, dem ich trotz meines politischen Engagements auch weiterhin als Justitiar erhalten bleiben werde. Natürlich wird auch meine Kanzlei weiterhin bestehen bleiben“, bekannte Körner. Nachdem diese Dinge geklärt waren, sprach er einige Fallbeispiele der aktuellen Rechtsprechung zu Betriebskostenabrechnungen, Kündigungsgründen und zu Mieterhöhungen in Bezug auf Vergleichsmieten an. „Innerhalb von drei Jahren darf die Mieterhöhung nicht mehr als 20 Prozent betragen“, führte er aus. Zudem sei ein Ausweis eines Zuschlags für vom Vermieter auszuführende Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unter gewissen Umständen wirksam. Auch auf die Tücken bei einer Kündigung aus Eigenbedarf ging er ein. „Wenn herauskommt, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, kann das zum Problem werden. Denn als Vermieter ist man in diesem Fall schadensersatzpflichtig“, so Körner. Er gab auch die Neuerungen bei einer fristlosen Kündigung zu bedenken: „Bisher galt: Bei zwei Monatsmieten Verzug kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn die Miete nicht am 3. Werktag eingegangen ist. Nun gilt laut BGH: Die Miete muss rechtzeitig vom Mieter abgesandt sein. Wenn sie am 2. Werktag angewiesen wurde und die Bank verbucht erst am 10., so kann eine fristlose Kündigung dennoch unwirksam sein.“ Bei einer vielfältigen Auswahl vom Grill wurde anschließend in gemütlicher Runde debattiert und so manche Sorgen und Probleme der Hausbesitzer diskutiert. Der nächste Termin des Vereins Haus und Grund Bad Lauterberg findet am Freitag, 20. Oktober, um 19 Uhr statt. Dabei steht die Besichtigung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Lauterberg auf dem Programm. Interessierte sind wie immer willkommen.
.................................................................................................................................................

Bild der Woche