Geschrieben von PM Kreisverband Legasthenie Osterode am 07. Oktober 2018
Das Recht auf Nachteilsausgleich
Informationsveranstaltung für Eltern, Lehrer und Lehrerinnen anlässlich des 30-jährigen Bestehens des KVLO
Seit 2005 gibt es den „neuen“ Erlass zur „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“. In diesem Erlass ist für die Betroffenen mit Lese-/Rechtschreibstörung und/oder Rechenstörung ein Nachteilsausgleich, aber bei Bedarf auch ein Zensurenschutz vorgesehen. Diese Ausgangslage hat zu den klassischen Konfliktfeldern Nachteilsausgleich und Notenschutz geführt, die bei fast jedem Beratungsgespräch längere Diskussionen nach sich ziehen.
Aus diesem Grund greift der Kreisverband Legasthenie Osterode (KVLO) die Thematik auf und bietet eine Informationsveranstaltung an, und zwar am Montag, 22. Oktober 2018, um 17 Uhr im Forum der Berufsbildenden Schule II (BBS 2) in Osterode (An der Leege 2B).
Friedhelm Espeter, Vorsitzender des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie Niedersachsen, gibt einen Überblick zum rechtlichen Anspruch von Betroffenen bezüglich des Nachteilsausgleiches und über die aktuelle Erlasslage in Niedersachsen, die Bedeutung für den Schulalltag, für die Betroffenen und deren Eltern.
Für Mitglieder des Kreisverbandes Legasthenie ist die Veranstaltung kostenlos, Nichtmitglieder zahlen fünf Euro Eintritt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Teilnahmebestätigungen liegen an der Kasse bereit.
Der Kreisverband Legasthenie freut sich auf eine rege Teilnahme.